Der Anlass
Worum es meistens geht
Der Anlass ist die Gründung einer eigenen Kanzlei oder die Aufnahme in eine Sozietät. Daneben steht die Übernahme einer bestehenden Kanzlei. Ein eigener Anlass sind Räume und Ausstattung.
Das Berufsrecht
Berufsrechtliche Besonderheit
An einer Berufsausübungsgesellschaft können sich nur die in der Bundesrechtsanwaltsordnung genannten Berufe beteiligen; ein reiner Kapitalgeber ist ausgeschlossen. Fremdmittel sind möglich, Fremdbesitz nicht.
Die berufsrechtlichen Angaben geben den Stand nach den einschlägigen Berufsgesetzen wieder. Die Kammern handhaben Einzelfragen unterschiedlich; maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Kammer.
Die Finanzierung
Was daraus für die Finanzierung folgt
Es gibt selten dingliche Sicherheiten. Die Bank bewertet Mandatsstruktur, Umsatzverteilung und Kapitaldienstfähigkeit; Bürgschaftsbank und Förderkredite spielen deshalb eine größere Rolle als bei anderen Gründungen.
Der Einstieg
Der erste Schritt
Rechnen Sie den Rahmen vorab durch. Was der Rechner ausgibt, ist eine Größenordnung und keine Zusage; die Einordnung für Ihren Fall besprechen wir im Termin.
Termin vereinbaren
Bringen Sie mit, was vorliegt – wir ordnen ein, was die Bank daraus lesen wird.