Der Anlass
Worum es meistens geht
Der Anlass ist in der Regel die Niederlassung oder die Übernahme einer bestehenden Praxis. Häufig geht es um den Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft. Ein eigener Anlass ist die Investition in Geräte.
Das Berufsrecht
Berufsrechtliche Besonderheit
In gesperrten Planungsbereichen wird eine Praxis nicht frei verkauft. Die Zulassung läuft über das Nachbesetzungsverfahren nach § 103 SGB V.
Die berufsrechtlichen Angaben geben den Stand nach den einschlägigen Berufsgesetzen wieder. Die Kammern handhaben Einzelfragen unterschiedlich; maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Kammer.
Die Finanzierung
Was daraus für die Finanzierung folgt
Kaufpreis und Zulassung sind zu trennen. Der Zeitplan hängt am Zulassungsausschuss und nicht an der Bank, und die Finanzierungszusage muss diese Wartezeit aushalten.
Der Einstieg
Der erste Schritt
Rechnen Sie den Rahmen vorab durch. Was der Rechner ausgibt, ist eine Größenordnung und keine Zusage; die Einordnung für Ihren Fall besprechen wir im Termin.
Termin vereinbaren
Bringen Sie mit, was vorliegt – wir ordnen ein, was die Bank daraus lesen wird.