Der Anlass
Worum es meistens geht
Der Anlass ist meist die Übernahme einer Apotheke oder die Gründung einer Filiale. Daneben steht der Umbau bestehender Räume. Ein eigener Anlass ist die Nachfolge.
Das Berufsrecht
Berufsrechtliche Besonderheit
Die Apotheke wird persönlich geleitet und darf nur von einer approbierten Person betrieben werden; eine Kapitalgesellschaft als Trägerin ist ausgeschlossen. Zulässig sind höchstens eine Hauptapotheke und drei Filialapotheken.
Die berufsrechtlichen Angaben geben den Stand nach den einschlägigen Berufsgesetzen wieder. Die Kammern handhaben Einzelfragen unterschiedlich; maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Kammer.
Die Finanzierung
Was daraus für die Finanzierung folgt
Die Finanzierung läuft auf die Person und nicht auf eine Gesellschaft, die Haftung ist entsprechend persönlich. Warenlager und Kundenstamm bestimmen den Kaufpreis stärker als die Einrichtung.
Der Einstieg
Der erste Schritt
Rechnen Sie den Rahmen vorab durch. Was der Rechner ausgibt, ist eine Größenordnung und keine Zusage; die Einordnung für Ihren Fall besprechen wir im Termin.
Termin vereinbaren
Bringen Sie mit, was vorliegt – wir ordnen ein, was die Bank daraus lesen wird.