ALI YASIN
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Sachverständigenleistung

Nutzungsdauergutachten

Gutachten zur kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG – zur Vorlage beim Finanzamt.

Objekt anfragen

ab 950,81 € inkl. USt. · 799 € netto

Der Anlass

Warum die typisierte Abschreibung selten zum Gebäude passt

Vermietete Gebäude werden steuerlich nach einem festen Satz abgeschrieben, unabhängig davon, in welchem Zustand sie tatsächlich sind. Für Wohngebäude mit Fertigstellung vor 2023 sind das zwei Prozent im Jahr nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG, also rechnerisch fünfzig Jahre. Ist die tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer, darf nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG danach abgeschrieben werden. Das Gutachten weist diese kürzere Restnutzungsdauer nach.

Ein Rechenbeispiel

Was die Verkürzung im Jahr ausmacht

Mehrfamilienhaus, Baujahr 1968, vermietet.

Anschaffungskosten 900.000 €
davon Gebäudeanteil (70 %) 630.000 €
Abschreibung bisher, 2 % im Jahr 12.600 €
Abschreibung nach Gutachten, Restnutzungsdauer 25 Jahre 25.200 €
Mehr Abschreibung je Jahr 12.600 €

Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent entspräche das rund 5.300 Euro weniger Einkommensteuer im Jahr, sofern das Finanzamt der Restnutzungsdauer folgt.

Gerundetes Rechenbeispiel, keine Zusage. Die tatsächliche Restnutzungsdauer ergibt sich aus dem Objekt und kann höher oder niedriger liegen. Welche steuerliche Wirkung daraus folgt, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab und wird von Ihrem Steuerberater ermittelt.

Wer das Gutachten erstellt

Qualifikation und Rechtslage

Ali Yasin führt die Bezeichnung Sachverständiger für Bausubstanz und Nutzungsdauer von Gebäuden. Das Gutachten wird persönlich erstellt, nach einem Ortstermin und auf Grundlage der am Objekt aufgenommenen Bausubstanz.

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 28. Juli 2021, IX R 25/19, entschieden, dass sich der Steuerpflichtige jeder Darlegungsmethode bedienen kann, die im Einzelfall zur Führung des Nachweises geeignet erscheint; ein Bausubstanzgutachten ist nicht Voraussetzung. Das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. Februar 2023, das den Nachweis auf öffentlich bestellte oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige verengt hatte, ist durch das Schreiben vom 1. Dezember 2025 aufgehoben worden. Eine verbindliche Verwaltungsvorgabe zur Qualifikation besteht damit derzeit nicht. Umso wichtiger ist ein Gutachten, das die Restnutzungsdauer am Objekt herleitet und jeden Ansatz nachvollziehbar belegt.

Die Finanzämter gehen damit unterschiedlich um. Das Gutachten bereitet die Anerkennung vor, es garantiert sie nicht.

Der Ablauf

Von der Anfrage bis zum Gutachten

  1. 01

    Anfrage

    Sie nennen Objektart, Baujahr und Lage und senden Kaufvertrag oder Exposé.

  2. 02

    Terminvereinbarung

    Wir stimmen den Ortstermin ab und nennen das Honorar, bevor wir anfahren. Sie erhalten die Auftragsvereinbarung und die Unterlagen-Checkliste vorab.

  3. 03

    Ortstermin

    Aufnahme von Bausubstanz und Instandhaltungsstand: tragende Bauteile, Dach, Fassade, Technik, Schäden, Modernisierungen.

  4. 04

    Gutachten

    Schriftliches Gutachten mit Herleitung der Restnutzungsdauer, zur Vorlage beim Finanzamt durch Ihren Steuerberater.

Festpreis, genannt vor dem Ortstermin

Nutzungsdauergutachten ab 799,00 € netto
zuzüglich Umsatzsteuer 19 % ab 151,81 €
Endpreis ab 950,81 €

Abhängig von Objektgröße, Zahl der Einheiten und Anfahrt. Den Betrag für Ihr Objekt nennen wir, bevor der Ortstermin stattfindet.

Nicht zu verwechseln mit der Online-Bewertung

Der Bewertungsrechner auf dieser Website liefert eine Größenordnung für den Verkehrswert, berechnet aus Postleitzahl und Ihren Angaben, ohne Besichtigung. Das Gutachten trifft eine Aussage zur Restnutzungsdauer für die Abschreibung und beruht auf einem Ortstermin. Zwei verschiedene Fragen, zwei verschiedene Unterlagen. Das eine ersetzt das andere nicht.

Zur Online-Immobilienbewertung

Objekt anfragen

Nennen Sie Objektart, Baujahr und Lage – wir prüfen vorab, ob ein Gutachten in Ihrem Fall trägt.

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